Was uns zusammenhält: 70 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 – vor genau 70 Jahren – wurde das Grundgesetz verkündet. Das war gleichzeitig die Geburtsstunde eines neuen Staates: der Bundesrepublik Deutschland.

Geprägt durch die Erfahrungen aus den zwei Weltkriegen und der Zeit des Nationalsozialismus war das Ziel der Väter und Mütter des Grundgesetzes eine Verfassung zu schaffen, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde eines jeden Menschen ist. Und so heißt es im Artikel 1, Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“

Daraus resultiert:

1. Die Menschenwürde genießt der Mensch, nicht weil er vielleicht begabt oder erfolgreich ist, oder ein hohes Ansehen in der Gesellschaft hat, sondern allein deshalb, weil er Mensch ist. Dies ist ein radikal neuer Gedanke.

2. Der Staat ist für die Menschen da, nicht die Menschen für den Staat.

Von diesem Grundrecht werden die zentralen Prinzipien der Verfassung wie Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Sozialstaat abgeleitet.

Damit garantiert das Grundgesetz unsere Freiheit.

Es garantiert unsere Gleichheit vor dem Gesetz.

Es garantiert unsere Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Es ist das Regelwerk unserer Demokratie.

Es ist die Basis für unser Zusammenleben.

Und es ist an jedem einzelnen von uns, diese Basis zu achten und zu verteidigen.
Jeden Tag aufs Neue.

Deshalb: Herzlichen Glückwünsch an uns alle zu 70 Jahren Grundgesetz!