Ausschüsse

Für die Themenbereiche

a. Bildung, Kultur und Sport,
b. Soziales, Asyl, Gesundheit und Recht
c. Wirtschaft, Arbeit, Stadtplanung und Ökologie

werden Ausschüsse gebildet. Ad-Hoc-Ausschüsse können nach aktuellem Bedarf gebildet werden. Die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder soll sieben Personen betragen und darf elf Personen nicht überschreiten. Zusätzlich können weitere beratende Mitglieder ohne Stimmrecht hinzuberufen werden.

Die Vollversammlung beruft aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder die jeweiligen Ausschussmitglieder. Die Berufung kann in offener Abstimmung erfolgen. Jedes Mitglied kann nur in einen Ausschuss berufen werden; dies gilt nicht für die Berufung in Ad-Hoc Ausschüsse. Die Ausschüsse wählen jeweils eine/n Sprecher/in und eine/n stellvertretende/n Sprecher/in aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses. (s. § 3 Nr. 5 der Satzung für den Integrationsbeirat)