Informationen für Zugewanderte

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert.

Ziel ist, mehr ausländische Fachkräfte und Menschen mit qualifizierter Berufsausbildung zur Arbeit nach Deutschland zu holen. Damit wird das Aufenthaltsgesetz von 2005 einwanderungsfreundlicher gestaltet.

Hier das komplette Bundesgesetz: Fachkraeftegesetz.

Die Diakonie Deutschland hat das Gesetz verständlich zusammengefasst: 2020_Wissen_kompakt_Fachkraefteeinwanderungsgesetz.

Wir empfehlen, eine Beratung z.b. bei ZIB – Zentrum für interkulturelle Beratung diesbezüglich einzuholen.

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Beratung eingeschränkt. Nehmen Sie zuerst telefonischen kontakt auf.

 

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das sogenannte Anerkennungsgesetz ist die Kurzform für das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Es regelt die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit des Bundes. Die Länder haben ebenfalls Anerkennungsgesetze für die landesrechtlich geregelten Berufe wie beispielsweise Erzieher, Lehrer, Ingenieure und Architekten geschaffen.

Hier die Seite des Bundes: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php#

Hier ein Link der Stadt Augsburg (über die Integreat-App) bezüglich Beratung: Beratungsangebote Anerkennung ausländischer Abschlüsse