Funktion

Funktion des Integrationsbeauftragten

Der Integrationsbeauftragte ist Ansprechpartner für den Stadtrat und die Verwaltung, für Deutsche und alle Ausländer mit einem auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltsrecht.

Der Integrationsbeauftragte ist zugleich Geschäftsführer des Integrationsbeirates.

Aufgaben

– Vermittlerrolle zwischen den Ausländern und den Deutschen
– Wegweiser und Informationsstelle
– Leitung der Fachstelle für Ausländerfragen und Geschäftsführung des Beirats
– Kontaktstelle zu den ausländischen Vereinen

Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit bei Deutschen und Ausländern, Abbau von Vorurteilen und Förderung von Toleranz durch:

– Schaffung und Förderung einer Kommunikations- und Vernetzungsstruktur
– Referententätigkeit
– Interkulturelle Veranstaltungen
– Eigene Publikationen